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Astrid-Lindgren-Schule

Förderschule der StädteRegion Aachen
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
Kreis Aachen

Unser Schulkonzept

Wege und Methoden unserer Förderung:

Säule 2: (Sonder-)pädagogischer Unterricht

(Sonder-)pädagogischer Unterricht setzt da an, wo die allgemeine Schule den Förderansprüchen von Schülern mit Lebens- und Lernschwierigkeiten nicht mehr gerecht wird.

(Sonder-)pädagogischer Unterricht erfordert eine Förderstruktur, innerhalb derer sich die Persönlichkeit eines jeden Schülers entwickeln kann.

Dies hat Auswirkungen:

  • auf die Auswahl der Inhalte,
  • auf die Erarbeitung der Inhalte (Methodik)
  • auf die Auswahl der gruppenspezifischen und individuellen Normen,
  • auf die Gruppenzusammensetzungen.

(Sonder-)pädagogischer Unterricht

  • basiert auf einer Kind-Umfeld- Diagnose,
  • verlangt stets eine individuelle Förderbedarfsanalyse,
  • ist ausgerichtet an individuellen Förderplänen,
  • ist nicht planerisch vorbestimmt und damit für jede Entwicklung offen.

An der Astrid-Lindgren- Schule fördern wir deshalb jeden Schüler, jede Schülerin individuell und befähigen sie zugleich zum Lernen in Gruppen.

Misserfolgen, Störverhalten und drohendem schulischen Scheitern begegnen wir möglichst vorbeugend durch:

  • klare, verbindliche und angemessene Ziele, Regeln und Grenzen
  • starke Ritualisierung und vorsehbare Abläufe
  • sinnvolle, direkte und angemessene Konsequenzen und Interventionen
  • Aufbau und Stabilisierung des Selbstwertes der Schüler.

Basis unserer schulischen Arbeit ist der differenzierte und individuelle Förderplan, der gemeinsam von Sonderschullehrern, Schulsozialarbeiter und Therapeutinnen für jedes Kind erstellt und regelmäßig fortgeschrieben wird.

Die individuellen Förderpläne bestimmen die Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung an der Astrid-Lindgren-Schule.

Sie sind Grundlage unserer strukturierten Tagesabläufe, Pausengestaltung und Schulregeln.

Sie dienen der Zuordnung unserer Schüler zu den jahrgangsübergreifenden Gruppen, der Zuordnung zur Gruppe der Schwerstbehinderten.

Sie sind Grundlage für die jährliche Überprüfung und Entscheidung ob ein Schüler in die allgemeine Schule zurückgeführt wird, noch in der Schule verbleibt oder ein anderer Förderort ansteht.

Auf der Basis der Förderpläne findet auch die Vernetzung zu anderen Institutionen statt.

Sie sind Grundlage für die Personalauswahl an der Schule.

Die Gestaltung unserer täglichen schulischen Arbeit, wie z.B. die Wahl des Lernstoffes, der Unterrichtsmethoden und -formen, der pädagogischen, erlebnispädagogischen und therapieorientierten Maßnahmen werden vom individuellen Förderplan unserer Schüler bestimmt.